01.12.2025, IG Thun-Oberland
Abstimmungserfolg! Die IG Bostuden nimmt die letzte Hürde

Die Thuner Stimmbevolkerung hat zum Bostudenzelg Ja gesagt. Am 30.11.25 stimmten 62.8% der Überbauungsordnung zu. Die langjährige Arbeit der Wohnbaugenossenschaften in Thun hat sich gelohnt. Die IG Bostuden kann sich nun an die Arbeit machen, um die 350 Wohnungen und den neuen, lebendigen Quartierteil zu realisieren.
Zur Vorgeschichte: Die Thuner Exekutive entschied 2023 aufgrund der zustandegekommenen "Bostudenzelg-Initiative", die städtischen Parzellen auf dem Areal Bostudenzelg zu mindestens 80% an gemeinützige Wohnbauträger abzugeben.  Sieben regionale Wohnbaugenossenschaften und drei Stiftungen/Institutionen haben sich daraufhin zur Interessengemeinschaft Bostuden zusammengeschlossen und sich in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren gemeinsam für alle städtischen Baurechte (Baufelder) beworben. Im August 2025 entschied sich der Thuner Gemeinderat für die Konzeptbewerbung der IG Bostuden als Siegerprojekt. Zur Abstimming m November 2025 kam es, weil gegen die Überbauungsordnung das Referendum ergriffen wurde. 

28.11.2025, IG Biel-Seeland
Pressemitteilung Zwischennutzung Terrain Gurzelen - Communiqué de presse - utilisation temporaire du terrain Gurzelen

Die IG Biel-Seeland, die regionale Dachorganisation der gemeinnützigen Wohnbauträger, nimmt mit Befremden den Entscheid des Gemeinderats der Stadt Biel zur Sistierung der Vorbereitungsarbeiten im Gebiet des ehemaligen Fussballstadions Gurzelen bis Mitte 2029 zur Kenntnis. Dieser Beschluss gefährdet aus Sicht der IG Biel-Seeland das per Volksentscheid festgelegte Ziel, bis 2035 einen Anteil von 20 Prozent gemeinnütziger Wohnungen in Biel zu erreichen. Das Erreichen dieser Zielmarke rückt damit in weite Ferne. Die IG fordert den Gemeinderat auf, den Entscheid zu überdenken und den demokratisch legitimierten wohnungspolitischen Zielen wieder den nötigen Stellenwert einzuräumen. Die kommenden Schritte werden entscheidend sein, um die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen und die im RFGW festgelegten Ziele zu erfüllen. Mehr Informationen
 
La CI Bienne-Seeland, organisation faîtière régionale des maîtres d'ouvrage d'utilité publique, prend connaissance avec étonnement de la décision du Conseil municipal de Bienne de suspendre jusqu'à mi-2029 les travaux préparatoires dans la zone de l'ancien stade de football Gurzelen. Du point de vue de l'IG Biel-Seeland, cette décision compromet l'objectif fixé par référendum d'atteindre 20 % de logements d'utilité publique à Bienne d'ici 2035. La réalisation de cet objectif s'éloigne ainsi considérablement. La CI invite le Conseil municipal à reconsidérer sa décision et à redonner toute leur importance aux objectifs démocratiquement légitimes en matière de politique du logement. Les prochaines étapes seront décisives pour garantir à long terme l'accès de la population à des logements abordables et pour atteindre les objectifs fixés dans le RFGW. Plus d'information

25.11.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Neues Recht im Kanton Bern: Transparente Vormieten ab 1. Dezember 2025

Ab dem 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern beim Abschluss eines neuen Mietvertrags ein Formular verwenden, in dem sie den bisher bezahlten Mietzins („Vormiete“) offengelegen. 
Ab 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern den früheren Mietzins („Vormiete“) beim Abschluss eines neuen Mietvertrags in einem offiziellen Formular offenlegen – vorausgesetzt, die Leerwohnungsquote liegt bei höchstens 1,5 %. Auf dem Formular müssen nun zusätzlich der zuletzt gültige Referenzzinssatz und der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angegeben werden.

Genossenschaften, welche ihre Mietzinse nach OR bzw. Art. 13 Abs. 3 VMWG (Kostenmiete bei freitragenden Genossenschaften) berechnen, müssen das Formular beim Abschluss des Mietvertrags dem/der Mieter:in zusammen mit dem Mietvertrag abgeben.

Bei vom BWO kontrollierten Genossenschaften gilt Folgendes:

Die Mitteilung des Anfangsmietzinses wird auf Bundesebene in Art. 270 Abs. 2 OR geregelt. Nach Art. 253b Abs. 3 OR gelten die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden. (vgl. Art. 2 VMWG)

Falls ein gemeinnütziger Wohnbauträger aufgrund der Vergabe von Fördergeldern (z.B. Darlehen des Fonds de Roulement) oder eines Bundesgesetzes (z.B. Bundepersonalgenossenschaften) kontrolliert wird,  muss er den Anfangsmietzins (und die Vormiete) nicht auf dem amtlichen Formular mitteilen.

Falls ein Wohnbauträger für eine oder mehrere Liegenschaften Fonds de Roulement Darlehen erhalten hat, zugleich aber andere Liegenschaften hat, die nicht über Fonds de Roulement Darlehen finanziert sind, muss die Situation bzgl. der Offenlegung der Vormiete im Einzelnen abgeklärt werden.

27.10.2025, IG Thun-Oberland
JA zur Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» Thun

Am 30. November 2025 wird in Thun über eine wegweisende städtische Vorlage abgestimmt. Es geht darum, ob auf dem Bostudenzelg-Areal dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum für die Thuner Bevölkerung gebaut werden kann. Um der aktuellen Wohnungsnot in Thun entgegenzuwirken – die Leerwohnungsquote liegt bei rekordtiefen 0.05 % – sind sieben in der Region Thun tätige Wohnbaugenossenschaften startklar, insgesamt 330 preisgünstige Wohnungen auf diesem Areal zu erstellen.
 
Die Planung basiert auf einer vorausschauenden Infrastrukturplanung und ermöglicht eine quartierverträgliche und nachhaltige Entwicklung, die weit über ein gewöhnliches Bauprojekt hinausgeht: öffentliche Grünflächen, Angebote im Interesse des angrenzenden Quartiers (z.B. Quartierladen, Café, Quartierzentrum) und eine clevere Verkehrslösung ermöglichen eine lebenswerte, attraktive, familienfreundliche und vielfältige Überbauung für Jung und Alt.
Getragen wird das Vorhaben von allen Thuner Parteien, 14 Thuner Wohnbaugenossenschaften, dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem UND Generationentandem sowie dem Gewerbeverein Thuner KMU.
 
Dieses breite Engagement zeigt: Bostudenzelg ist ein Projekt von Thun – für Thun. 

Mehr Infos
 

29.09.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Erfolg der Miet-Initiative: Für einen faireren Mietwohnungsmarkt im Kanton Bern

Gestern haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern die Miet-Initiative angenommen und damit der Einführung von transparenten Vormieten zugestimmt. Der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn unterstützte die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands Bern, weil wir das Ziel eines transparenten und fairen Mietwohnungsmarkts teilen. Gemeinnützige Wohnbauträger vermieten mit der Kostenmiete bereits heute fair. Wir freuen uns, dass nun die anderen Mieter:innen im Kanton auch fairere Bedingungen haben werden. Dank transparenter Vormieten können Mietende in Zukunft missbräuchliche Mieterhöhungen einfacher erkennen und verhindern. 
 

14.08.2025, IG Thun-Oberland
IG Bostuden für das Bostudenzelg ausgewählt

Die Stadt Thun hat die IG Bostuden für die Überbauung des Areals Bostudenzelg ausgewählt! Die IG Bostuden besteht aus fünf etablierten Genossenschaften (WBG-Alpenblick, BG Brünnen-Eichholz, BWG Nünenen, WBG Schwäbis, WBG Wendelsee), zwei neu gegründeten Genossenschaften (WBG Zukunft Wohnen, BG Wohnwerk Futura) sowie drei sozial orientierten Institutionen (Stiftung Arche, Stiftung Silea sowie UND Generationentandem).  Das Projekt der IG Bostuden wird ein vielfältiges, lebendiges Quartier mit bezahlbaren Wohnungen schaffen.
Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen, daher wird er erst nach der Abstimmung, voraussichtlich im November 2025, definitiv sein.
Mehr Infos

09.05.2025, IG Thun-Oberland
Die neue Freistatt auf Kurs

Die neue Freistatt ist auf Kurs. Im Sommer 2025 macht die BGWG Freistatt die Baueingabe und ab 2026 will sie mit dem Bauen beginnen.
Seit der Volksabstimmung im Juni 2024 hat die BGWG Freistatt das Projekt Neue  Freistatt zum Vorprojekt ausgearbeitet, Details geklärt und eine genauere Kostenschätzung bekommen. Die GBWG Freistatt und die Städtische Pensionskasse Thun sind als Bauträgerinnen mit dem Projekt Neue Freistatt weiterhin auf Kurs. Im Sommer 2025 wird die GBWG Freistatt das Bauprojekt eingeben und rechnet rund ein Jahr bis zur Baubewilligung. Ab Sommer 2026 wollen sie mit der ersten Bauphase beginnen. Ab 2028 sind die ersten Wohnungen bereit.
Für alle, die sich für eine Wohnung auf dem Areal interessieren: mit der konkreten Vermietung der Wohnungen beginnt die GBWG Freistatt erst, nachdem sie die Baubewilligung erhalten hat. Ab dann kann sie konkrete Angebot mit Bezugsterminen und Mieten anbieten. Mehr Informationen.









 

11.04.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Der Jahresbericht 2024 liegt vor!

Der Jahresbericht des Regionalverbands Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn liegt vor. Erfahren Sie mehr über die Aktivitäten des Verbands vom letzten Jahr!

27.01.2025, IG Bern
"Verta" in Bern-Brünnen ab 2025 bezugsbereit

                                                                                                    Visualisierung: Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz

"Verta" heisst der Neubau der Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz, der gegenwärtig in Brünnen in der Stadt Bern entsteht. Die 50 Wohnungen sind ab Herbst 2025 bezugsbereit und werden gegenwärtig vermietet. Link

Das Gebäude fügt sich ins Konzept der Gesamtüberbauung Brünnen ein, das sich an der Blockrandbebauung orientiert. Der zentrale Innenhof ist grosszügig angelegt, reichhaltig begrünt und mit vier offenen Treppenhäusern erschlossen. Auch weitere gemeinschaftliche Flächen laden zu nachbarschaftlichen Begegnungen ein, zwei Dachterrassen zur allgemeinen Benutzung, vier Waschküchen im Erdgeschoss sowie ein Gemeinschaftsraum. Als private Rückzugsorte verfügen die Wohnungen über private Gärten oder grosszügige Balkone.
 
Neben dem grünen Innenhof punktet der Bau ökologisch unter anderem mit Beheizung durch Fernwärme und auf dem Dach installierten Photovoltaikanlagen. Der produzierte Strom wird durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) effizient genutzt und direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner verteilt. Dieses System reduziert den Bedarf an externem Strombezug und ermöglicht gleichzeitig eine nachhaltige und kostenoptimierte Energienutzung innerhalb der Gemeinschaft.

23.01.2025, IG Bern
Prozessbegleitung: Mieter:innenverein für städtische Siedlung R118 in Bern gegründet

Unter Applaus wurden der Vorstand und das Co-Präsidium des neuen Siedlungsvereins der städtischen Neubausiedlung an der Reichenbachstrasse 118 am 23. Januar gewählt. Vereinzelte Gegenstimmen gab es zwar - von (über)mutigen Kindern, die zahlreich anwesend waren und sich hier in Demokratie üben konnten. Der Siedlungsverein soll das Zusammenleben in der städtischen Siedlung fördern und den "Mieterfranken" verwalten. Der Verein wurde, begleitet vom Kompetenzzentrum gemeinnütziger Wohnungsbau, über die letzten Monate mit viel Engagement von Bewohnenden aufgebaut.
Die Stadt Bern hat bei der Entwicklung dieser Siedlung von Anfang an Mitwirkungsmöglichkeiten für Mieter:innen geschaffen, z.B. für Aussenräume und Spielplatz. Die Gründung des Siedlungsverein ist ein mutiger nächster Schritt. Nach der Siedlung Oberes Murifeld verankert die Stadt damit in einer zweiten Siedlung die Selbstorganisation und Mitwirkung der Mietenden. Sie stärkt so das nachbarschaftliche Zusammenleben und die Demokratie im Alltag.