15.04.2026, Regionalverband Bern-Solothurn
Gesucht: Sachbearbeiter:in für Geschäftsstelle Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn

Der Regionalverband Bern-Solothurn sucht per August 2026 oder nach Vereinbarung eine:n Sachbearbeiter:in (20%) für die administrative Verbandsführung. 
Der Regionalverband Bern-Solothurn vertritt die Interessen von über 200 Wohnbaugenossenschaften mit insgesamt rund 25‘000 Wohnungen. Seine Mitglieder sind aktiv in den Kantonen Bern und Solothurn, Teilen des Kanton Aargaus (Bezirk Zofingen) sowie in den deutschsprachigen Teilen der Kantone Wallis und Freiburg. Gemeinsam mit den weiteren sieben Regionalverbänden arbeitet der Regionalverband Bern-Solothurn eng mit dem Dachverband Wohnbaugenossenschaften Schweiz zusammen.
Das Kompetenzzentrum gemeinnütziger Wohnungsbau als Tochterfirma hat das Mandat der Geschäftsstelle inne. Für die administrative Verbandsführung suchen wir per August 2026 oder nach Vereinbarung eine:n Sachbearbeiter:in (20%). 
Zur Stellenausschreibung.






 

19.02.2026, IG Biel-Seeland
Initiativen für bezahlbare Wohnungen und Mieten / Initiative pour logements à loyer et loyers abordables

Biel verzeichnet seit Jahren ein kontinuierliches Bevoelkerungswachstum. Die steigende Nachfrage nach Wohnraum fuehrt zu einem markanten Anstieg der Mieten. Besonders auffaellig: In den letzten zehn Jahren sind die Mietpreise fuer 4-Zimmer-Wohnungen prozentual staerker gestiegen als in Zuerich. Diese Entwicklung belastet Familien, aeltere Menschen und Haushalte mit mittleren Einkommen zunehmend.
Ohne gezielte wohnpolitische Massnahmen drohen weitere Mietsteigerungen. Die Doppel-Initiative setzt hier an und stärkt den gemeinnuetzigen Wohnungsbau als nachhaltige Antwort auf spekulative Preisspiralen. Wir fordern:
  • Ein städtischer Wohnbaufonds sorgt langfristig für bezahlbare, gute städtische Wohnungen.
  • Bis 2055 sind mindestens 25 % der Wohnungen in Biel gemeinnützig.
Bienne enregistre depuis des années une croissance démographique continue. La demande croissante de logements entraîne une hausse significative des loyers. Il est particulièrement frappant de constater qu'au cours des dix dernières années, les loyers des appartements de 4 pièces ont augmenté davantage en pourcentage qu'à Zurich. Cette évolution pèse de plus en plus sur les familles, les personnes âgées et les ménages à revenus moyens.
Sans mesures ciblées en matière de politique du logement, de nouvelles hausses de loyer sont à craindre. La double initiative intervient à ce niveau et renforce la construction de logements d'utilité publique comme réponse durable à la spirale spéculative des prix.
  • Un fonds municipal pour le logement garantit à long terme des logements urbains abordables et de qualité.
  • D'ici 2055, au moins 25 % des logements à Bienne seront d'utilité publique.

04.02.2026, IG Biel-Seeland
Todesanzeige / Avis de décès Herr Jürg Zahnd, Sonniger Hof

Die IG Biel hat von dem Ableben von Jürg Zahnd, längjähriger Geschäftsführer und Präsidenten der Wohnbaugenossenschaft Sonniger Hof, Kenntnis nehmen müssen. Jürg war ein aktiver Mitstreiter für die Wohnbaugenossenschaft-Familie. Wir haben ihn für seine Kompetenz und Einsatz schätzen gelernt. Unser aufrichtiges Beileid gehört der Familie.
CI Bienne a appris le décès de Jürg Zahnd, directeur général et président de longue date de la coopérative d'habitation Sonniger Hof.  Jürg était un fervent défenseur de la famille des coopératives d'habitation. Nous avons appris à l'apprécier pour sa compétence et son engagement.
Nous adressons nos sincères condoléances à sa famille.

15.01.2026, Regionalverband Bern-Solothurn
Neues Wohnreglement in Thun: Stellungsnahme des Regionalverbands Bern-Solothurn

Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn nimmt Stellung zum Reglement zur Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums
Die Thuner Wohn-Initiative forderte 1000 neue gemeinnützige Wohnungen in Thun bis 2045.  Die Initiative wurde 2024 zurückgezogen nachdem der Thuner Gemeinderat einen Gegenvorschlag angenommen hatte. Nun hat die Stadt das darin vorgesehene "Reglement zur Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums" verfasst.  Das Reglement bleibt jedoch hinter den Forderungen der Inititiative zurück. Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn hat nun im Rahmen der Vernehmlassung zum Reglementsentwurf Stellung genommen.

08.01.2026, IG Thun-Oberland
Vernehmlassung Thuner Wohnraumförderungsreglement: IG Thun-Oberland fordert griffigere Massnahmen

Angesichts einer Leerwohnungsziffer von aktuell nur 0,05% ist die Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums eine vordringliche politische Zielsetzung der Stadt Thun. Mit der einstimmigen Annahme des Gegenvorschlags zur Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen» vom 13. Juni 2024 hat der Stadtrat unmissverständlich klare politische Signale ausgesendet: Die Erstellung von gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungen hat mit höchster Priorität zu erfolgen.
Das vom Gemeinderat in die Vernehmlassung gebrachte Wohnraumförderungsreglement WFR erachtet die IG Thun-Oberland der Wohnbaugenossenschaften zwar als Schritt in die richtige Richtung, in Anbetracht der Thuner Wohnungsnot aber eindeutig als noch zu wenig griffig und zu wenig verbindlich, um die Erreichung des Zielwerts von mindestens 1'000 zusätzlichen Wohnungen zu bis 2045 zu garantieren.
Die IG Thun-Oberland bringt in ihrer Stellungnahme unter anderem folgende Forderungen ein:
 
  • Ein klares Bekenntnis der Stadt Thun zu anteilsmässig mehr gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungen.
  • Die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Wohnbauträgern mittels Darlehen oder Bürgschaften ist als prioritäre Fördermassnahme aufzunehmen.
  • Mit der Bildung einer Arbeitsgruppe gemeinnütziger Wohnungsbau soll ein Bindeglied und ein Ort des Austauschs zwischen der Stadt und den gemeinnützigen Wohnbauträgern geschaffen werden.

Das Wohnraumförderungsreglement wird voraussichtlich im Juni 2026 durch den Thuner Stadtrat genehmigt.
 

12.12.2025, IG Biel-Seeland
Beeindruckende Dimensionen der GurzelenPlus Gebäude / Les dimensions impressionnantes des bâtiments GurzelenPlus

In der direkter Nachbarschaft zum Fussballstadion Gurzelen entsteht an der Blumenstrasse Süd das sogenannte Leuchtturmprojekt mit circa 75 Genossenschaftswohnungen. Die Endhöhe eines Gebäudes mit 6 Etagen und in Holzbauweise ist schon erreicht. Die weiteren Gebäude sind im Aufbau. Die Vermietung ist für Frühling 2026 angesagt und eine aktive Beteiligung am Leben vor Ort wird erwünscht. Die Siedlung offeriert Wohnraum für Jung und alt sowie für Alleinstehende, kleine und grosse Familien. Auch für gewerbliche Nutzung steht Fläche zur Verfügung. 
 
À proximité immédiate du stade de football Gurzelen, le projet phare comprenant environ 75 appartements coopératifs est en cours de construction dans la Blumenstrasse Süd. La hauteur finale d'un bâtiment de 6 étages en bois est déjà atteinte. Les autres bâtiments sont en cours de construction. La location est prévue pour le printemps 2026 et une participation active à la vie locale est souhaitée.

01.12.2025, IG Thun-Oberland
Abstimmungserfolg! Die IG Bostuden nimmt die letzte Hürde

Die Thuner Stimmbevolkerung hat zum Bostudenzelg Ja gesagt. Am 30.11.25 stimmten 62.8% der Überbauungsordnung zu. Die langjährige Arbeit der Wohnbaugenossenschaften in Thun hat sich gelohnt. Die IG Bostuden kann sich nun an die Arbeit machen, um die 350 Wohnungen und den neuen, lebendigen Quartierteil zu realisieren.
Zur Vorgeschichte: Die Thuner Exekutive entschied 2023 aufgrund der zustandegekommenen "Bostudenzelg-Initiative", die städtischen Parzellen auf dem Areal Bostudenzelg zu mindestens 80% an gemeinützige Wohnbauträger abzugeben.  Sieben regionale Wohnbaugenossenschaften und drei Stiftungen/Institutionen haben sich daraufhin zur Interessengemeinschaft Bostuden zusammengeschlossen und sich in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren gemeinsam für alle städtischen Baurechte (Baufelder) beworben. Im August 2025 entschied sich der Thuner Gemeinderat für die Konzeptbewerbung der IG Bostuden als Siegerprojekt. Zur Abstimming m November 2025 kam es, weil gegen die Überbauungsordnung das Referendum ergriffen wurde. 

28.11.2025, IG Biel-Seeland
Pressemitteilung Zwischennutzung Terrain Gurzelen - Communiqué de presse - utilisation temporaire du terrain Gurzelen

Die IG Biel-Seeland, die regionale Dachorganisation der gemeinnützigen Wohnbauträger, nimmt mit Befremden den Entscheid des Gemeinderats der Stadt Biel zur Sistierung der Vorbereitungsarbeiten im Gebiet des ehemaligen Fussballstadions Gurzelen bis Mitte 2029 zur Kenntnis. Dieser Beschluss gefährdet aus Sicht der IG Biel-Seeland das per Volksentscheid festgelegte Ziel, bis 2035 einen Anteil von 20 Prozent gemeinnütziger Wohnungen in Biel zu erreichen. Das Erreichen dieser Zielmarke rückt damit in weite Ferne. Die IG fordert den Gemeinderat auf, den Entscheid zu überdenken und den demokratisch legitimierten wohnungspolitischen Zielen wieder den nötigen Stellenwert einzuräumen. Die kommenden Schritte werden entscheidend sein, um die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen und die im RFGW festgelegten Ziele zu erfüllen. Mehr Informationen
 
La CI Bienne-Seeland, organisation faîtière régionale des maîtres d'ouvrage d'utilité publique, prend connaissance avec étonnement de la décision du Conseil municipal de Bienne de suspendre jusqu'à mi-2029 les travaux préparatoires dans la zone de l'ancien stade de football Gurzelen. Du point de vue de l'IG Biel-Seeland, cette décision compromet l'objectif fixé par référendum d'atteindre 20 % de logements d'utilité publique à Bienne d'ici 2035. La réalisation de cet objectif s'éloigne ainsi considérablement. La CI invite le Conseil municipal à reconsidérer sa décision et à redonner toute leur importance aux objectifs démocratiquement légitimes en matière de politique du logement. Les prochaines étapes seront décisives pour garantir à long terme l'accès de la population à des logements abordables et pour atteindre les objectifs fixés dans le RFGW. Plus d'information

28.11.2025, IG Biel-Seeland
Das Terrain Gurzelen bleibt bis mindestens 2029 bestehen. Ein Volksentscheid kann so nicht eingehalten werden

Das alte Stadion Gurzelen ist eine echte Bieler Besonderheit: Seit neun Jahren finden auf dem Sportplatz mitten in der Stadt keine Fussballspiele mehr statt. Dafür entstanden Schrebergärten, Tennisplätze, ein Skatepark und es finden regelmässig unterschiedliche Kulturanlässe statt. Es gibt Ateliers und Kunsträume, es soll ein Ort für alle sein. Nachdem der FC Biel 2015 in die neue Tissot Arena zog, wollte die Stadt das Stadion abreissen und Wohnungen bauen. Allerdings brauche die Planung Zeit, sagte sie damals. Gebaut werde erst im nächsten Jahrzehnt.
So gab der Gemeinderat der Stadt Biel 2016 das Stadion zur Zwischennutzung frei. Er schloss
einen Gebrauchsleihvertrag mit dem Verein Terrain Gurzelen ab, der auf drei Jahre befristet war. Dieser lief Ende 2019 aus, wurde aber verlängert – ohne Befristung. Vor einer Woche hat die Stadt dem Terrain Gurzelen nun
eine Bleibegarantie bis Ende Juni 2029 gegeben. Genauer verlängerte der Gemeinderat die Frist «zur Erarbeitung des Konzepts für die Bereitstellung der Grundstücke für das Bauprojekt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Gewerkschaftsbund
Biel-Lyss-Seeland (GBLS) unterstützt die Initiative der Wohnbaugenossenschaften.

25.11.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Neues Recht im Kanton Bern: Transparente Vormieten ab 1. Dezember 2025

Ab dem 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern beim Abschluss eines neuen Mietvertrags ein Formular verwenden, in dem sie den bisher bezahlten Mietzins („Vormiete“) offengelegen. 
Ab 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern den früheren Mietzins („Vormiete“) beim Abschluss eines neuen Mietvertrags in einem offiziellen Formular offenlegen – vorausgesetzt, die Leerwohnungsquote liegt bei höchstens 1,5 %. Auf dem Formular müssen nun zusätzlich der zuletzt gültige Referenzzinssatz und der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angegeben werden.

Genossenschaften, welche ihre Mietzinse nach OR bzw. Art. 13 Abs. 3 VMWG (Kostenmiete bei freitragenden Genossenschaften) berechnen, müssen das Formular beim Abschluss des Mietvertrags dem/der Mieter:in zusammen mit dem Mietvertrag abgeben.

Bei vom BWO kontrollierten Genossenschaften gilt Folgendes:

Die Mitteilung des Anfangsmietzinses wird auf Bundesebene in Art. 270 Abs. 2 OR geregelt. Nach Art. 253b Abs. 3 OR gelten die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden. (vgl. Art. 2 VMWG)

Falls ein gemeinnütziger Wohnbauträger aufgrund der Vergabe von Fördergeldern (z.B. Darlehen des Fonds de Roulement) oder eines Bundesgesetzes (z.B. Bundepersonalgenossenschaften) kontrolliert wird,  muss er den Anfangsmietzins (und die Vormiete) nicht auf dem amtlichen Formular mitteilen.

Falls ein Wohnbauträger für eine oder mehrere Liegenschaften Fonds de Roulement Darlehen erhalten hat, zugleich aber andere Liegenschaften hat, die nicht über Fonds de Roulement Darlehen finanziert sind, muss die Situation bzgl. der Offenlegung der Vormiete im Einzelnen abgeklärt werden.