12.12.2025, IG Biel-Seeland
Beeindruckende Dimensionen der GurzelenPlus Gebäude / Les dimensions impressionnantes des bâtiments GurzelenPlus
In der direkter Nachbarschaft zum Fussballstadion Gurzelen entsteht an der Blumenstrasse Süd das sogenannte Leuchtturmprojekt mit circa 75 Genossenschaftswohnungen. Die Endhöhe eines Gebäudes mit 6 Etagen und in Holzbauweise ist schon erreicht. Die weiteren Gebäude sind im Aufbau. Die Vermietung ist für Frühling 2026 angesagt und eine aktive Beteiligung am Leben vor Ort wird erwünscht. Die Siedlung offeriert Wohnraum für Jung und alt sowie für Alleinstehende, kleine und grosse Familien. Auch für gewerbliche Nutzung steht Fläche zur Verfügung.

À proximité immédiate du stade de football Gurzelen, le projet phare comprenant environ 75 appartements coopératifs est en cours de construction dans la Blumenstrasse Süd. La hauteur finale d'un bâtiment de 6 étages en bois est déjà atteinte. Les autres bâtiments sont en cours de construction. La location est prévue pour le printemps 2026 et une participation active à la vie locale est souhaitée.
01.12.2025, IG Thun-Oberland
Abstimmungserfolg! Die IG Bostuden nimmt die letzte Hürde
Die Thuner Stimmbevolkerung hat zum Bostudenzelg Ja gesagt. Am 30.11.25 stimmten 62.8% der Überbauungsordnung zu. Die langjährige Arbeit der Wohnbaugenossenschaften in Thun hat sich gelohnt. Die IG Bostuden kann sich nun an die Arbeit machen, um die 350 Wohnungen und den neuen, lebendigen Quartierteil zu realisieren.
Zur Vorgeschichte: Die Thuner Exekutive entschied 2023 aufgrund der zustandegekommenen "Bostudenzelg-Initiative", die städtischen Parzellen auf dem Areal Bostudenzelg zu mindestens 80% an gemeinützige Wohnbauträger abzugeben. Sieben regionale Wohnbaugenossenschaften und drei Stiftungen/Institutionen haben sich daraufhin zur Interessengemeinschaft Bostuden zusammengeschlossen und sich in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren gemeinsam für alle städtischen Baurechte (Baufelder) beworben. Im August 2025 entschied sich der Thuner Gemeinderat für die Konzeptbewerbung der IG Bostuden als Siegerprojekt. Zur Abstimming m November 2025 kam es, weil gegen die Überbauungsordnung das Referendum ergriffen wurde.
Zur Vorgeschichte: Die Thuner Exekutive entschied 2023 aufgrund der zustandegekommenen "Bostudenzelg-Initiative", die städtischen Parzellen auf dem Areal Bostudenzelg zu mindestens 80% an gemeinützige Wohnbauträger abzugeben. Sieben regionale Wohnbaugenossenschaften und drei Stiftungen/Institutionen haben sich daraufhin zur Interessengemeinschaft Bostuden zusammengeschlossen und sich in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren gemeinsam für alle städtischen Baurechte (Baufelder) beworben. Im August 2025 entschied sich der Thuner Gemeinderat für die Konzeptbewerbung der IG Bostuden als Siegerprojekt. Zur Abstimming m November 2025 kam es, weil gegen die Überbauungsordnung das Referendum ergriffen wurde.
28.11.2025, IG Biel-Seeland
Pressemitteilung Zwischennutzung Terrain Gurzelen - Communiqué de presse - utilisation temporaire du terrain Gurzelen
Die IG Biel-Seeland, die regionale Dachorganisation der gemeinnützigen Wohnbauträger, nimmt mit Befremden den Entscheid des Gemeinderats der Stadt Biel zur Sistierung der Vorbereitungsarbeiten im Gebiet des ehemaligen Fussballstadions Gurzelen bis Mitte 2029 zur Kenntnis. Dieser Beschluss gefährdet aus Sicht der IG Biel-Seeland das per Volksentscheid festgelegte Ziel, bis 2035 einen Anteil von 20 Prozent gemeinnütziger Wohnungen in Biel zu erreichen. Das Erreichen dieser Zielmarke rückt damit in weite Ferne. Die IG fordert den Gemeinderat auf, den Entscheid zu überdenken und den demokratisch legitimierten wohnungspolitischen Zielen wieder den nötigen Stellenwert einzuräumen. Die kommenden Schritte werden entscheidend sein, um die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen und die im RFGW festgelegten Ziele zu erfüllen. Mehr Informationen
La CI Bienne-Seeland, organisation faîtière régionale des maîtres d'ouvrage d'utilité publique, prend connaissance avec étonnement de la décision du Conseil municipal de Bienne de suspendre jusqu'à mi-2029 les travaux préparatoires dans la zone de l'ancien stade de football Gurzelen. Du point de vue de l'IG Biel-Seeland, cette décision compromet l'objectif fixé par référendum d'atteindre 20 % de logements d'utilité publique à Bienne d'ici 2035. La réalisation de cet objectif s'éloigne ainsi considérablement. La CI invite le Conseil municipal à reconsidérer sa décision et à redonner toute leur importance aux objectifs démocratiquement légitimes en matière de politique du logement. Les prochaines étapes seront décisives pour garantir à long terme l'accès de la population à des logements abordables et pour atteindre les objectifs fixés dans le RFGW. Plus d'information
28.11.2025, IG Biel-Seeland
Das Terrain Gurzelen bleibt bis mindestens 2029 bestehen. Ein Volksentscheid kann so nicht eingehalten werden
Das alte Stadion Gurzelen ist eine echte Bieler Besonderheit: Seit neun Jahren finden auf dem Sportplatz mitten in der Stadt keine Fussballspiele mehr statt. Dafür entstanden Schrebergärten, Tennisplätze, ein Skatepark und es finden regelmässig unterschiedliche Kulturanlässe statt. Es gibt Ateliers und Kunsträume, es soll ein Ort für alle sein. Nachdem der FC Biel 2015 in die neue Tissot Arena zog, wollte die Stadt das Stadion abreissen und Wohnungen bauen. Allerdings brauche die Planung Zeit, sagte sie damals. Gebaut werde erst im nächsten Jahrzehnt.
So gab der Gemeinderat der Stadt Biel 2016 das Stadion zur Zwischennutzung frei. Er schloss
einen Gebrauchsleihvertrag mit dem Verein Terrain Gurzelen ab, der auf drei Jahre befristet war. Dieser lief Ende 2019 aus, wurde aber verlängert – ohne Befristung. Vor einer Woche hat die Stadt dem Terrain Gurzelen nun
eine Bleibegarantie bis Ende Juni 2029 gegeben. Genauer verlängerte der Gemeinderat die Frist «zur Erarbeitung des Konzepts für die Bereitstellung der Grundstücke für das Bauprojekt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Gewerkschaftsbund
Biel-Lyss-Seeland (GBLS) unterstützt die Initiative der Wohnbaugenossenschaften.
So gab der Gemeinderat der Stadt Biel 2016 das Stadion zur Zwischennutzung frei. Er schloss
einen Gebrauchsleihvertrag mit dem Verein Terrain Gurzelen ab, der auf drei Jahre befristet war. Dieser lief Ende 2019 aus, wurde aber verlängert – ohne Befristung. Vor einer Woche hat die Stadt dem Terrain Gurzelen nun
eine Bleibegarantie bis Ende Juni 2029 gegeben. Genauer verlängerte der Gemeinderat die Frist «zur Erarbeitung des Konzepts für die Bereitstellung der Grundstücke für das Bauprojekt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Gewerkschaftsbund
Biel-Lyss-Seeland (GBLS) unterstützt die Initiative der Wohnbaugenossenschaften.
25.11.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Neues Recht im Kanton Bern: Transparente Vormieten ab 1. Dezember 2025
Ab dem 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern beim Abschluss eines neuen Mietvertrags ein Formular verwenden, in dem sie den bisher bezahlten Mietzins („Vormiete“) offengelegen.
Ab 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern den früheren Mietzins („Vormiete“) beim Abschluss eines neuen Mietvertrags in einem offiziellen Formular offenlegen – vorausgesetzt, die Leerwohnungsquote liegt bei höchstens 1,5 %. Auf dem Formular müssen nun zusätzlich der zuletzt gültige Referenzzinssatz und der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angegeben werden.
Genossenschaften, welche ihre Mietzinse nach OR bzw. Art. 13 Abs. 3 VMWG (Kostenmiete bei freitragenden Genossenschaften) berechnen, müssen das Formular beim Abschluss des Mietvertrags dem/der Mieter:in zusammen mit dem Mietvertrag abgeben.
Bei vom BWO kontrollierten Genossenschaften gilt Folgendes:
Die Mitteilung des Anfangsmietzinses wird auf Bundesebene in Art. 270 Abs. 2 OR geregelt. Nach Art. 253b Abs. 3 OR gelten die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden. (vgl. Art. 2 VMWG)
Falls ein gemeinnütziger Wohnbauträger aufgrund der Vergabe von Fördergeldern (z.B. Darlehen des Fonds de Roulement) oder eines Bundesgesetzes (z.B. Bundepersonalgenossenschaften) kontrolliert wird, muss er den Anfangsmietzins (und die Vormiete) nicht auf dem amtlichen Formular mitteilen.
Falls ein Wohnbauträger für eine oder mehrere Liegenschaften Fonds de Roulement Darlehen erhalten hat, zugleich aber andere Liegenschaften hat, die nicht über Fonds de Roulement Darlehen finanziert sind, muss die Situation bzgl. der Offenlegung der Vormiete im Einzelnen abgeklärt werden.
Genossenschaften, welche ihre Mietzinse nach OR bzw. Art. 13 Abs. 3 VMWG (Kostenmiete bei freitragenden Genossenschaften) berechnen, müssen das Formular beim Abschluss des Mietvertrags dem/der Mieter:in zusammen mit dem Mietvertrag abgeben.
Bei vom BWO kontrollierten Genossenschaften gilt Folgendes:
Die Mitteilung des Anfangsmietzinses wird auf Bundesebene in Art. 270 Abs. 2 OR geregelt. Nach Art. 253b Abs. 3 OR gelten die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden. (vgl. Art. 2 VMWG)
Falls ein gemeinnütziger Wohnbauträger aufgrund der Vergabe von Fördergeldern (z.B. Darlehen des Fonds de Roulement) oder eines Bundesgesetzes (z.B. Bundepersonalgenossenschaften) kontrolliert wird, muss er den Anfangsmietzins (und die Vormiete) nicht auf dem amtlichen Formular mitteilen.
Falls ein Wohnbauträger für eine oder mehrere Liegenschaften Fonds de Roulement Darlehen erhalten hat, zugleich aber andere Liegenschaften hat, die nicht über Fonds de Roulement Darlehen finanziert sind, muss die Situation bzgl. der Offenlegung der Vormiete im Einzelnen abgeklärt werden.
27.10.2025, IG Thun-Oberland
JA zur Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» Thun
Am 30. November 2025 wird in Thun über eine wegweisende städtische Vorlage abgestimmt. Es geht darum, ob auf dem Bostudenzelg-Areal dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum für die Thuner Bevölkerung gebaut werden kann. Um der aktuellen Wohnungsnot in Thun entgegenzuwirken – die Leerwohnungsquote liegt bei rekordtiefen 0.05 % – sind sieben in der Region Thun tätige Wohnbaugenossenschaften startklar, insgesamt 330 preisgünstige Wohnungen auf diesem Areal zu erstellen.
Die Planung basiert auf einer vorausschauenden Infrastrukturplanung und ermöglicht eine quartierverträgliche und nachhaltige Entwicklung, die weit über ein gewöhnliches Bauprojekt hinausgeht: öffentliche Grünflächen, Angebote im Interesse des angrenzenden Quartiers (z.B. Quartierladen, Café, Quartierzentrum) und eine clevere Verkehrslösung ermöglichen eine lebenswerte, attraktive, familienfreundliche und vielfältige Überbauung für Jung und Alt.
Getragen wird das Vorhaben von allen Thuner Parteien, 14 Thuner Wohnbaugenossenschaften, dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem UND Generationentandem sowie dem Gewerbeverein Thuner KMU.
Dieses breite Engagement zeigt: Bostudenzelg ist ein Projekt von Thun – für Thun.
Mehr Infos
Die Planung basiert auf einer vorausschauenden Infrastrukturplanung und ermöglicht eine quartierverträgliche und nachhaltige Entwicklung, die weit über ein gewöhnliches Bauprojekt hinausgeht: öffentliche Grünflächen, Angebote im Interesse des angrenzenden Quartiers (z.B. Quartierladen, Café, Quartierzentrum) und eine clevere Verkehrslösung ermöglichen eine lebenswerte, attraktive, familienfreundliche und vielfältige Überbauung für Jung und Alt.
Getragen wird das Vorhaben von allen Thuner Parteien, 14 Thuner Wohnbaugenossenschaften, dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem UND Generationentandem sowie dem Gewerbeverein Thuner KMU.
Dieses breite Engagement zeigt: Bostudenzelg ist ein Projekt von Thun – für Thun.
Mehr Infos

29.09.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Erfolg der Miet-Initiative: Für einen faireren Mietwohnungsmarkt im Kanton Bern
Gestern haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern die Miet-Initiative angenommen und damit der Einführung von transparenten Vormieten zugestimmt. Der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn unterstützte die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands Bern, weil wir das Ziel eines transparenten und fairen Mietwohnungsmarkts teilen. Gemeinnützige Wohnbauträger vermieten mit der Kostenmiete bereits heute fair. Wir freuen uns, dass nun die anderen Mieter:innen im Kanton auch fairere Bedingungen haben werden. Dank transparenter Vormieten können Mietende in Zukunft missbräuchliche Mieterhöhungen einfacher erkennen und verhindern.
14.08.2025, IG Thun-Oberland
IG Bostuden für das Bostudenzelg ausgewählt
Die Stadt Thun hat die IG Bostuden für die Überbauung des Areals Bostudenzelg ausgewählt! Die IG Bostuden besteht aus fünf etablierten Genossenschaften (WBG-Alpenblick, BG Brünnen-Eichholz, BWG Nünenen, WBG Schwäbis, WBG Wendelsee), zwei neu gegründeten Genossenschaften (WBG Zukunft Wohnen, BG Wohnwerk Futura) sowie drei sozial orientierten Institutionen (Stiftung Arche, Stiftung Silea sowie UND Generationentandem). Das Projekt der IG Bostuden wird ein vielfältiges, lebendiges Quartier mit bezahlbaren Wohnungen schaffen.
Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen, daher wird er erst nach der Abstimmung, voraussichtlich im November 2025, definitiv sein.
Mehr Infos
Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen, daher wird er erst nach der Abstimmung, voraussichtlich im November 2025, definitiv sein.
Mehr Infos
09.05.2025, IG Thun-Oberland
Die neue Freistatt auf Kurs
Die neue Freistatt ist auf Kurs. Im Sommer 2025 macht die BGWG Freistatt die Baueingabe und ab 2026 will sie mit dem Bauen beginnen.

Seit der Volksabstimmung im Juni 2024 hat die BGWG Freistatt das Projekt Neue Freistatt zum Vorprojekt ausgearbeitet, Details geklärt und eine genauere Kostenschätzung bekommen. Die GBWG Freistatt und die Städtische Pensionskasse Thun sind als Bauträgerinnen mit dem Projekt Neue Freistatt weiterhin auf Kurs. Im Sommer 2025 wird die GBWG Freistatt das Bauprojekt eingeben und rechnet rund ein Jahr bis zur Baubewilligung. Ab Sommer 2026 wollen sie mit der ersten Bauphase beginnen. Ab 2028 sind die ersten Wohnungen bereit.
Für alle, die sich für eine Wohnung auf dem Areal interessieren: mit der konkreten Vermietung der Wohnungen beginnt die GBWG Freistatt erst, nachdem sie die Baubewilligung erhalten hat. Ab dann kann sie konkrete Angebot mit Bezugsterminen und Mieten anbieten. Mehr Informationen.
Für alle, die sich für eine Wohnung auf dem Areal interessieren: mit der konkreten Vermietung der Wohnungen beginnt die GBWG Freistatt erst, nachdem sie die Baubewilligung erhalten hat. Ab dann kann sie konkrete Angebot mit Bezugsterminen und Mieten anbieten. Mehr Informationen.
11.04.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Der Jahresbericht 2024 liegt vor!
Der Jahresbericht des Regionalverbands Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn liegt vor. Erfahren Sie mehr über die Aktivitäten des Verbands vom letzten Jahr!





