Je nach Kanton neue Steuerpraxis bei Rückstellungen

17.09.2026, Regionalverband Bern-Solothurn
In vielen Kantonen werden die Steuerämter Rückstellungen für Grossreparaturen von Wohnbaugenossenschaften künftig besteuern. Das geht auf eine Initiative der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurück. Was bedeutet das für unsere Mitglieder? Der Regionalverband Bern-Solothurn hat sich bei den Steuerämtern erkundigt. In den Kantonen Bern und Solothurn ändert sich nichts. In beiden Kantonen sind steuerfreie Rückstellungen weiterhin in sehr beschränktem Rahmen möglich (wobei die spezischen kantonalen Regeln einzuhalten sind). Im Kanton Fribourg ändert sich ebenfalls nichts, weil auch bisher keine steuerfreien Rückstellungen möglich waren. Im Wallis und im Aargau hingegen werden die bisherigen Möglichkeiten, steuerfrei pauschale Rückstellungen zu machen, abgeschafft.