28.11.2025, IG Biel-Seeland
Das Terrain Gurzelen bleibt bis mindestens 2029 bestehen. Ein Volksentscheid kann so nicht eingehalten werden
Das alte Stadion Gurzelen ist eine echte Bieler Besonderheit: Seit neun Jahren finden auf dem Sportplatz mitten in der Stadt keine Fussballspiele mehr statt. Dafür entstanden Schrebergärten, Tennisplätze, ein Skatepark und es finden regelmässig unterschiedliche Kulturanlässe statt. Es gibt Ateliers und Kunsträume, es soll ein Ort für alle sein. Nachdem der FC Biel 2015 in die neue Tissot Arena zog, wollte die Stadt das Stadion abreissen und Wohnungen bauen. Allerdings brauche die Planung Zeit, sagte sie damals. Gebaut werde erst im nächsten Jahrzehnt.
So gab der Gemeinderat der Stadt Biel 2016 das Stadion zur Zwischennutzung frei. Er schloss
einen Gebrauchsleihvertrag mit dem Verein Terrain Gurzelen ab, der auf drei Jahre befristet war. Dieser lief Ende 2019 aus, wurde aber verlängert – ohne Befristung. Vor einer Woche hat die Stadt dem Terrain Gurzelen nun
eine Bleibegarantie bis Ende Juni 2029 gegeben. Genauer verlängerte der Gemeinderat die Frist «zur Erarbeitung des Konzepts für die Bereitstellung der Grundstücke für das Bauprojekt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Gewerkschaftsbund
Biel-Lyss-Seeland (GBLS) unterstützt die Initiative der Wohnbaugenossenschaften.
So gab der Gemeinderat der Stadt Biel 2016 das Stadion zur Zwischennutzung frei. Er schloss
einen Gebrauchsleihvertrag mit dem Verein Terrain Gurzelen ab, der auf drei Jahre befristet war. Dieser lief Ende 2019 aus, wurde aber verlängert – ohne Befristung. Vor einer Woche hat die Stadt dem Terrain Gurzelen nun
eine Bleibegarantie bis Ende Juni 2029 gegeben. Genauer verlängerte der Gemeinderat die Frist «zur Erarbeitung des Konzepts für die Bereitstellung der Grundstücke für das Bauprojekt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Gewerkschaftsbund
Biel-Lyss-Seeland (GBLS) unterstützt die Initiative der Wohnbaugenossenschaften.
25.11.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Neues Recht im Kanton Bern: Transparente Vormieten ab 1. Dezember 2025
Ab dem 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern beim Abschluss eines neuen Mietvertrags ein Formular verwenden, in dem sie den bisher bezahlten Mietzins („Vormiete“) offengelegen.
Ab 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern den früheren Mietzins („Vormiete“) beim Abschluss eines neuen Mietvertrags in einem offiziellen Formular offenlegen – vorausgesetzt, die Leerwohnungsquote liegt bei höchstens 1,5 %. Auf dem Formular müssen nun zusätzlich der zuletzt gültige Referenzzinssatz und der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angegeben werden.
Genossenschaften, welche ihre Mietzinse nach OR bzw. Art. 13 Abs. 3 VMWG (Kostenmiete bei freitragenden Genossenschaften) berechnen, müssen das Formular beim Abschluss des Mietvertrags dem/der Mieter:in zusammen mit dem Mietvertrag abgeben.
Bei vom BWO kontrollierten Genossenschaften gilt Folgendes:
Die Mitteilung des Anfangsmietzinses wird auf Bundesebene in Art. 270 Abs. 2 OR geregelt. Nach Art. 253b Abs. 3 OR gelten die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden. (vgl. Art. 2 VMWG)
Falls ein gemeinnütziger Wohnbauträger aufgrund der Vergabe von Fördergeldern (z.B. Darlehen des Fonds de Roulement) oder eines Bundesgesetzes (z.B. Bundepersonalgenossenschaften) kontrolliert wird, muss er den Anfangsmietzins (und die Vormiete) nicht auf dem amtlichen Formular mitteilen.
Falls ein Wohnbauträger für eine oder mehrere Liegenschaften Fonds de Roulement Darlehen erhalten hat, zugleich aber andere Liegenschaften hat, die nicht über Fonds de Roulement Darlehen finanziert sind, muss die Situation bzgl. der Offenlegung der Vormiete im Einzelnen abgeklärt werden.
Genossenschaften, welche ihre Mietzinse nach OR bzw. Art. 13 Abs. 3 VMWG (Kostenmiete bei freitragenden Genossenschaften) berechnen, müssen das Formular beim Abschluss des Mietvertrags dem/der Mieter:in zusammen mit dem Mietvertrag abgeben.
Bei vom BWO kontrollierten Genossenschaften gilt Folgendes:
Die Mitteilung des Anfangsmietzinses wird auf Bundesebene in Art. 270 Abs. 2 OR geregelt. Nach Art. 253b Abs. 3 OR gelten die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden. (vgl. Art. 2 VMWG)
Falls ein gemeinnütziger Wohnbauträger aufgrund der Vergabe von Fördergeldern (z.B. Darlehen des Fonds de Roulement) oder eines Bundesgesetzes (z.B. Bundepersonalgenossenschaften) kontrolliert wird, muss er den Anfangsmietzins (und die Vormiete) nicht auf dem amtlichen Formular mitteilen.
Falls ein Wohnbauträger für eine oder mehrere Liegenschaften Fonds de Roulement Darlehen erhalten hat, zugleich aber andere Liegenschaften hat, die nicht über Fonds de Roulement Darlehen finanziert sind, muss die Situation bzgl. der Offenlegung der Vormiete im Einzelnen abgeklärt werden.
27.10.2025, IG Thun-Oberland
JA zur Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» Thun
Am 30. November 2025 wird in Thun über eine wegweisende städtische Vorlage abgestimmt. Es geht darum, ob auf dem Bostudenzelg-Areal dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum für die Thuner Bevölkerung gebaut werden kann. Um der aktuellen Wohnungsnot in Thun entgegenzuwirken – die Leerwohnungsquote liegt bei rekordtiefen 0.05 % – sind sieben in der Region Thun tätige Wohnbaugenossenschaften startklar, insgesamt 330 preisgünstige Wohnungen auf diesem Areal zu erstellen.
Die Planung basiert auf einer vorausschauenden Infrastrukturplanung und ermöglicht eine quartierverträgliche und nachhaltige Entwicklung, die weit über ein gewöhnliches Bauprojekt hinausgeht: öffentliche Grünflächen, Angebote im Interesse des angrenzenden Quartiers (z.B. Quartierladen, Café, Quartierzentrum) und eine clevere Verkehrslösung ermöglichen eine lebenswerte, attraktive, familienfreundliche und vielfältige Überbauung für Jung und Alt.
Getragen wird das Vorhaben von allen Thuner Parteien, 14 Thuner Wohnbaugenossenschaften, dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem UND Generationentandem sowie dem Gewerbeverein Thuner KMU.
Dieses breite Engagement zeigt: Bostudenzelg ist ein Projekt von Thun – für Thun.
Mehr Infos
Die Planung basiert auf einer vorausschauenden Infrastrukturplanung und ermöglicht eine quartierverträgliche und nachhaltige Entwicklung, die weit über ein gewöhnliches Bauprojekt hinausgeht: öffentliche Grünflächen, Angebote im Interesse des angrenzenden Quartiers (z.B. Quartierladen, Café, Quartierzentrum) und eine clevere Verkehrslösung ermöglichen eine lebenswerte, attraktive, familienfreundliche und vielfältige Überbauung für Jung und Alt.
Getragen wird das Vorhaben von allen Thuner Parteien, 14 Thuner Wohnbaugenossenschaften, dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem UND Generationentandem sowie dem Gewerbeverein Thuner KMU.
Dieses breite Engagement zeigt: Bostudenzelg ist ein Projekt von Thun – für Thun.
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29.09.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Erfolg der Miet-Initiative: Für einen faireren Mietwohnungsmarkt im Kanton Bern
Gestern haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern die Miet-Initiative angenommen und damit der Einführung von transparenten Vormieten zugestimmt. Der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn unterstützte die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands Bern, weil wir das Ziel eines transparenten und fairen Mietwohnungsmarkts teilen. Gemeinnützige Wohnbauträger vermieten mit der Kostenmiete bereits heute fair. Wir freuen uns, dass nun die anderen Mieter:innen im Kanton auch fairere Bedingungen haben werden. Dank transparenter Vormieten können Mietende in Zukunft missbräuchliche Mieterhöhungen einfacher erkennen und verhindern.
14.08.2025, IG Thun-Oberland
IG Bostuden für das Bostudenzelg ausgewählt
Die Stadt Thun hat die IG Bostuden für die Überbauung des Areals Bostudenzelg ausgewählt! Die IG Bostuden besteht aus fünf etablierten Genossenschaften (WBG-Alpenblick, BG Brünnen-Eichholz, BWG Nünenen, WBG Schwäbis, WBG Wendelsee), zwei neu gegründeten Genossenschaften (WBG Zukunft Wohnen, BG Wohnwerk Futura) sowie drei sozial orientierten Institutionen (Stiftung Arche, Stiftung Silea sowie UND Generationentandem). Das Projekt der IG Bostuden wird ein vielfältiges, lebendiges Quartier mit bezahlbaren Wohnungen schaffen.
Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen, daher wird er erst nach der Abstimmung, voraussichtlich im November 2025, definitiv sein.
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Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen, daher wird er erst nach der Abstimmung, voraussichtlich im November 2025, definitiv sein.
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09.05.2025, IG Thun-Oberland
Die neue Freistatt auf Kurs
Die neue Freistatt ist auf Kurs. Im Sommer 2025 macht die BGWG Freistatt die Baueingabe und ab 2026 will sie mit dem Bauen beginnen.

Seit der Volksabstimmung im Juni 2024 hat die BGWG Freistatt das Projekt Neue Freistatt zum Vorprojekt ausgearbeitet, Details geklärt und eine genauere Kostenschätzung bekommen. Die GBWG Freistatt und die Städtische Pensionskasse Thun sind als Bauträgerinnen mit dem Projekt Neue Freistatt weiterhin auf Kurs. Im Sommer 2025 wird die GBWG Freistatt das Bauprojekt eingeben und rechnet rund ein Jahr bis zur Baubewilligung. Ab Sommer 2026 wollen sie mit der ersten Bauphase beginnen. Ab 2028 sind die ersten Wohnungen bereit.
Für alle, die sich für eine Wohnung auf dem Areal interessieren: mit der konkreten Vermietung der Wohnungen beginnt die GBWG Freistatt erst, nachdem sie die Baubewilligung erhalten hat. Ab dann kann sie konkrete Angebot mit Bezugsterminen und Mieten anbieten. Mehr Informationen.
Für alle, die sich für eine Wohnung auf dem Areal interessieren: mit der konkreten Vermietung der Wohnungen beginnt die GBWG Freistatt erst, nachdem sie die Baubewilligung erhalten hat. Ab dann kann sie konkrete Angebot mit Bezugsterminen und Mieten anbieten. Mehr Informationen.
11.04.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Der Jahresbericht 2024 liegt vor!
Der Jahresbericht des Regionalverbands Wohnbaugenossenschaften Bern-Solothurn liegt vor. Erfahren Sie mehr über die Aktivitäten des Verbands vom letzten Jahr!
27.01.2025, IG Bern
"Verta" in Bern-Brünnen ab 2025 bezugsbereit

Visualisierung: Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz
"Verta" heisst der Neubau der Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz, der gegenwärtig in Brünnen in der Stadt Bern entsteht. Die 50 Wohnungen sind ab Herbst 2025 bezugsbereit und werden gegenwärtig vermietet. Link
Das Gebäude fügt sich ins Konzept der Gesamtüberbauung Brünnen ein, das sich an der Blockrandbebauung orientiert. Der zentrale Innenhof ist grosszügig angelegt, reichhaltig begrünt und mit vier offenen Treppenhäusern erschlossen. Auch weitere gemeinschaftliche Flächen laden zu nachbarschaftlichen Begegnungen ein, zwei Dachterrassen zur allgemeinen Benutzung, vier Waschküchen im Erdgeschoss sowie ein Gemeinschaftsraum. Als private Rückzugsorte verfügen die Wohnungen über private Gärten oder grosszügige Balkone.
Neben dem grünen Innenhof punktet der Bau ökologisch unter anderem mit Beheizung durch Fernwärme und auf dem Dach installierten Photovoltaikanlagen. Der produzierte Strom wird durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) effizient genutzt und direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner verteilt. Dieses System reduziert den Bedarf an externem Strombezug und ermöglicht gleichzeitig eine nachhaltige und kostenoptimierte Energienutzung innerhalb der Gemeinschaft.
"Verta" heisst der Neubau der Baugenossenschaft Brünnen-Eichholz, der gegenwärtig in Brünnen in der Stadt Bern entsteht. Die 50 Wohnungen sind ab Herbst 2025 bezugsbereit und werden gegenwärtig vermietet. Link
Das Gebäude fügt sich ins Konzept der Gesamtüberbauung Brünnen ein, das sich an der Blockrandbebauung orientiert. Der zentrale Innenhof ist grosszügig angelegt, reichhaltig begrünt und mit vier offenen Treppenhäusern erschlossen. Auch weitere gemeinschaftliche Flächen laden zu nachbarschaftlichen Begegnungen ein, zwei Dachterrassen zur allgemeinen Benutzung, vier Waschküchen im Erdgeschoss sowie ein Gemeinschaftsraum. Als private Rückzugsorte verfügen die Wohnungen über private Gärten oder grosszügige Balkone.
Neben dem grünen Innenhof punktet der Bau ökologisch unter anderem mit Beheizung durch Fernwärme und auf dem Dach installierten Photovoltaikanlagen. Der produzierte Strom wird durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) effizient genutzt und direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner verteilt. Dieses System reduziert den Bedarf an externem Strombezug und ermöglicht gleichzeitig eine nachhaltige und kostenoptimierte Energienutzung innerhalb der Gemeinschaft.
23.01.2025, IG Bern
Prozessbegleitung: Mieter:innenverein für städtische Siedlung R118 in Bern gegründet
Unter Applaus wurden der Vorstand und das Co-Präsidium des neuen Siedlungsvereins der städtischen Neubausiedlung an der Reichenbachstrasse 118 am 23. Januar gewählt. Vereinzelte Gegenstimmen gab es zwar - von (über)mutigen Kindern, die zahlreich anwesend waren und sich hier in Demokratie üben konnten. Der Siedlungsverein soll das Zusammenleben in der städtischen Siedlung fördern und den "Mieterfranken" verwalten. Der Verein wurde, begleitet vom Kompetenzzentrum gemeinnütziger Wohnungsbau, über die letzten Monate mit viel Engagement von Bewohnenden aufgebaut.
Die Stadt Bern hat bei der Entwicklung dieser Siedlung von Anfang an Mitwirkungsmöglichkeiten für Mieter:innen geschaffen, z.B. für Aussenräume und Spielplatz. Die Gründung des Siedlungsverein ist ein mutiger nächster Schritt. Nach der Siedlung Oberes Murifeld verankert die Stadt damit in einer zweiten Siedlung die Selbstorganisation und Mitwirkung der Mietenden. Sie stärkt so das nachbarschaftliche Zusammenleben und die Demokratie im Alltag.
Die Stadt Bern hat bei der Entwicklung dieser Siedlung von Anfang an Mitwirkungsmöglichkeiten für Mieter:innen geschaffen, z.B. für Aussenräume und Spielplatz. Die Gründung des Siedlungsverein ist ein mutiger nächster Schritt. Nach der Siedlung Oberes Murifeld verankert die Stadt damit in einer zweiten Siedlung die Selbstorganisation und Mitwirkung der Mietenden. Sie stärkt so das nachbarschaftliche Zusammenleben und die Demokratie im Alltag.
20.01.2025, Regionalverband Bern-Solothurn
Das Holligerareal im Themenheft von Hochparterre
Die Architekturzeitschrift Hochparterre widmet dem Holligerareal sein aktuelles Themenheft (Januar 2025). Auf dem Holligerareal in der Stadt Bern bauten fünf gemeinnützige Wohnbauträger ab 2019 gemeinsam einen neuen Quartierteil. Ein Artikel ist online frei verfügbar: Hochparterre - «Es herrschte nicht nur Friede, Freude, Eierkuchen»






