Zielvereinbarung mit der Stadt Biel

Für Baurechtsverträge, für welche die Übergangsbestimmungen zur Anwendung kommen,  wird zwischen der Stadt Biel und den Wohnbaugenossenschaften eine «Zielvereinbarung über die anzugehenden Entwicklungsschritte abgeschlossen». Diese Entwicklungsschritte beziehen sich auf mehrere Ebenen und erfolgen in mehreren Etappen.

Die Stadt Biel hat mit der gemeinderätlichen Kommission AGGW (Arbeit-Gruppe gemeinnütziger Wohnungsbau) einen Leitfaden ausgearbeitet, der aufzeigt, welche Grundlagearbeiten geleistet werden müssen, um am Ende mit der Stadt Biel eine Zielvereinbarung unterzeichnen zu können. Zusätzlich wurde  eine Gebrauchsanweisung erstellt, in welchen Arbeitsschreiten welche Handlungsfelder zu bearbeiten sind, um eine Gesamtstrategie mit der verlangten Tiefe zu entwickeln.