Reglement

Der Bieler Stadtrat hat am 17. August 2017 ein Reglement über die Spezialfinanzierung für partnerschaftliche Planungsvorhaben mit gemeinnützigen Wohnbauträgern beschlossen. Die Spezialfinanzierung wird geäufnet durch die Einlage eines einmaligen Beitrags von Total CHF 5'000'000.00 aus der Spezialfinanzierung "Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens. Die Mittel der Spezialfinanzierung dürfen, solange vorhanden, verwendet werden zur Beteiligung an den Kosten, welche den gemeinnützigen Wohnbauträgern aus der Umsetzung von Art. 7 Abs. 3 des Reglements über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus vom 29. Juni 2016 (RFGW) 4  entstehen, insbesondere durch die Mitfinanzierung partnerschaftlicher Planungsvorhaben zwischen einzelnen gemeinnützigen Wohnbauträgern und der Einwohnergemeinde Biel.

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