AGGW

Es besteht eine ständige, paritätisch zusammengesetzte «Arbeitsgruppe Gemeinnütziger Wohnungsbau (AGGW)». Die AGGW setzt sich zusammen aus je drei bis 5 Vertretern der Stadt sowie der gemeinnützigen Wohnbauträger resp. deren Organisationen. Die AGGW ist das Bindeglied und der Ort des Austauschs zwischen der Stadt und den gemeinnützigen Wohnbauträgern in Fragen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Insbesondere hat sie folgende Aufgaben:

a) Sie berät grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den gemeinnützigen Wohnbauträgern.
b) Sie prüft die Charta gemäss Art. 10 periodisch auf ihre Aktualität und schlägt gegebenenfalls Änderungen vor.
c) Sie dient der Erörterung von städtebaulichen Entwicklungsabsichten und Planungsvorhaben.

Die paritätisch zusammen gesetzte AGGW hat mehrere Mitglieder aus der Gemeinde und den Genossenschaften. Siehe hier.