Vernehmlassung Thuner Wohnraumförderungsreglement: IG Thun-Oberland fordert griffigere Massnahmen
08.01.2026, IG Thun-Oberland
Angesichts einer Leerwohnungsziffer von aktuell nur 0,05% ist die Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums eine vordringliche politische Zielsetzung der Stadt Thun. Mit der einstimmigen Annahme des Gegenvorschlags zur Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen» vom 13. Juni 2024 hat der Stadtrat unmissverständlich klare politische Signale ausgesendet: Die Erstellung von gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungen hat mit höchster Priorität zu erfolgen.
Das vom Gemeinderat in die Vernehmlassung gebrachte Wohnraumförderungsreglement WFR erachtet die IG Thun-Oberland der Wohnbaugenossenschaften zwar als Schritt in die richtige Richtung, in Anbetracht der Thuner Wohnungsnot aber eindeutig als noch zu wenig griffig und zu wenig verbindlich, um die Erreichung des Zielwerts von mindestens 1'000 zusätzlichen Wohnungen zu bis 2045 zu garantieren.
Die IG Thun-Oberland bringt in ihrer Stellungnahme unter anderem folgende Forderungen ein:
Das Wohnraumförderungsreglement wird voraussichtlich im Juni 2026 durch den Thuner Stadtrat genehmigt.
Die IG Thun-Oberland bringt in ihrer Stellungnahme unter anderem folgende Forderungen ein:
- Ein klares Bekenntnis der Stadt Thun zu anteilsmässig mehr gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungen.
- Die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Wohnbauträgern mittels Darlehen oder Bürgschaften ist als prioritäre Fördermassnahme aufzunehmen.
- Mit der Bildung einer Arbeitsgruppe gemeinnütziger Wohnungsbau soll ein Bindeglied und ein Ort des Austauschs zwischen der Stadt und den gemeinnützigen Wohnbauträgern geschaffen werden.
Das Wohnraumförderungsreglement wird voraussichtlich im Juni 2026 durch den Thuner Stadtrat genehmigt.






